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Abgeltungssteuer Rechner 2026

Berechne die Kapitalertragsteuer auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne — mit Sparerpauschbetrag, Teilfreistellung und Kirchensteuer.

📈
Aktien-ETF
30 % Teilfreistellung
🏦
Zinsen
0 % Teilfreistellung
💰
Dividenden
0 % Teilfreistellung
🔀
Misch-ETF
15 % Teilfreistellung
📊
Kursgewinne
0 % Teilfreistellung
🏠
Immobilien-ETF
60 % Teilfreistellung
Singles: max. 1.000 € · Verheiratet/Paare: max. 2.000 €
Verluste aus Wertpapierverkäufen mindern den steuerpflichtigen Gewinn.
%
Aktien-ETF: 30 % · Misch-ETF: 15 % · Immobilien-ETF: 60 % · Zinsen/Dividenden: 0 %
Steuerberechnung 2026
Steuer gesamt
Ertrag nach Steuer
Effektive Steuerquote
Ertragsart
Aktien-ETF
Steuerberechnung im Detail
Kapitalertrag (brutto)
Verrechenbare Verluste
Teilfreistellung (30 %)
Nach Teilfreistellung
Sparerpauschbetrag
Steuerpflichtiger Betrag
Abgeltungssteuer (25 %)
Solidaritätszuschlag (5,5 %)
Kirchensteuer
Steuer gesamt
Ertrag nach Steuer (netto)
Vergleich: Mit vs. ohne Freistellungsauftrag
✅ Mit Freistellungsauftrag
Steuer
❌ Ohne Freistellungsauftrag
Steuer
Ersparnis durch Freistellungsauftrag:
⚠️ Vereinfachte Berechnung. Keine Steuerberatung. Individuelle Verlustverrechnungstöpfe, Quellensteuer und persönliche Steuersituation können abweichen.

Was ist die Abgeltungssteuer?

Die Abgeltungssteuer ist eine pauschale Steuer von 25 % auf alle Kapitalerträge in Deutschland — also auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die Steuer sowie ggf. Kirchensteuer.

Der Sparerpauschbetrag (auch Freistellungsauftrag) beträgt 1.000 € pro Person (2.000 € bei Ehepaaren). Bis zu diesem Betrag sind Kapitalerträge steuerfrei.

Kapitalertrag5.000 €
Teilfreistellung Aktien-ETF (30 %)− 1.500 €
Sparerpauschbetrag− 1.000 €
Steuerpflichtiger Betrag2.500 €
Abgeltungssteuer (25 %)625 €
Soli (5,5 %)34,38 €
Steuer gesamt659,38 €

Häufige Fragen zur Abgeltungssteuer

Was ist die Teilfreistellung bei ETFs?
Die Teilfreistellung kompensiert die Vorbelastung von ETFs auf Fondsebene. Bei Aktien-ETFs mit mindestens 51 % Aktienanteil bleiben 30 % der Erträge steuerfrei. Bei Misch-Fonds (mindestens 25 % Aktien) sind es 15 %, bei Immobilien-ETFs 60 % bzw. 80 % (bei ausländischen Immobilienfonds). Diese Regelung gilt seit der Investmentsteuerreform 2018.
Zahle ich Soli auf Kapitalerträge?
Ja — aber nur wenn deine Kapitalertragsteuer im Jahr 972 € übersteigt (Stand 2026). Unterhalb dieser Freigrenze entfällt der Soli vollständig. Für die meisten Kleinanleger mit Sparerpauschbetrag fällt daher kein Soli an. Bei höheren Beträgen beträgt der Soli 5,5 % der Abgeltungssteuer.
Wie funktioniert die Verlustverrechnung?
Verluste aus Wertpapierverkäufen können mit Gewinnen verrechnet werden — aber nur innerhalb bestimmter Töpfe. Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Verluste aus anderen Kapitalanlagen können mit Zinsen und Dividenden verrechnet werden. Nicht verrechenbare Verluste werden ins nächste Jahr vorgetragen (Verlusttopf).
Muss ich Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?
Bei deutschen Banken und Brokern wird die Abgeltungssteuer automatisch einbehalten und abgeführt — du musst nichts tun. Bei ausländischen Brokern (z.B. Interactive Brokers, DEGIRO) musst du die Erträge selbst in der Anlage KAP angeben. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein die Anlage KAP auszufüllen — z.B. wenn dein Grenzsteuersatz unter 25 % liegt (Günstigerprüfung).
Was ist die Günstigerprüfung?
Wenn dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 % liegt (typisch bei geringem Einkommen, Studenten, Rentnern), kannst du beim Finanzamt die Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt berechnet dann ob es günstiger ist, die Kapitalerträge mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Ist der persönliche Satz niedriger, bekommst du zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück.

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